Allgemeine Nutzungsbedingungen für Cloud Services

§1 Geltung

1.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Cloud Services (im Folgenden: „Cloud Nutzungsbedingungen”) für alle vertraglichen Beziehungen, in denen die KALTENBACH.SOLUTIONS GmbH (im Folgenden: „KALTENBACH.SOLUTIONS”) Cloud Services für ein anderes Unternehmen, eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein Sondervermögen (im Folgenden: „Kunde”) zur Verfügung stellt.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn KALTENBACH.SOLUTIONS diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Cloud Services

2.1 „Cloud Services“ sind Plattform as a Service Lösungen, die von KALTENBACH.SOLUTIONS im Rahmen der Bereitstellung von Hardware, Software und der Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde über das Internet nutzt. Die Cloud Nutzungsbedingungen sind Grundlage für die Nutzung der Cloud Services durch den Kunden.

2.2 KALTENBACH.SOLUTIONS arbeitet bei der Bereitstellung der Cloud Services mit zertifizierten IT-Dienstleistern zusammen. KALTENBACH.SOLUTIONS stellte dabei sicher, dass diese IT-Dienstleister ihre Dienstleistungen nach dem neuesten Stand der Technik erbringen und an gleichwertige Regeln der Vertraulichkeit und des Datenschutzes gebunden sind, wie KALTENBACH.SOLUTIONS gegenüber dem Kunden.

§3 Nutzungsrechte

3.1 Während der Laufzeit der Cloud Services (im Folgenden: „Vertragslaufzeit“) räumt KALTENBACH.SOLUTIONS dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Cloud Services (einschließlich ihrer Implementierung und Konfiguration) und der Dokumentation gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen zur Nutzung der Cloud Services durch den Kunden ein.

3.2 Der Kunde kann autorisierten Nutzern gestatten, die Cloud Services im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. “Autorisierte Nutzer” sind definiert als Personen beim Kunden, seinen verbundenen Unternehmen oder externen Dienstleistern des Kunden, denen der Kunde die Zugangsberechtigung zur Nutzung des Cloud-Service erteilt.

3.3 Für nutzerbezogene Lizenzen gilt: Die Zugangsdaten für die Cloud Services dürfen nicht von mehr als einer Person gleichzeitig gemeinsam genutzt oder verwendet werden, können jedoch von einer Person auf eine andere übertragen werden, wenn der ursprüngliche Nutzer die Cloud Services nicht mehr nutzen darf. Für betriebsmittelbezogene Lizenzen gilt: Die Zugangsdaten für die Cloud Services dürfen jeweils nur pro Betriebsmittel genutzt oder verwendet werden, können jedoch von einem Betriebsmittel auf ein anderes übertragen werden, wenn die Cloud Services auf dem ursprünglichen Betriebsmittel nicht mehr genutzt werden.

3.4 Der Kunde ist für die Handlungen und Unterlassungen seiner Autorisierten Nutzer wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen verantwortlich und verpflichtet sie zur Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen für die Nutzung der Cloud Services. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben, die Cloud Services zu lizenzieren, zu verkaufen, zu leasen, zu vermieten oder anderweitig Cloud Services Dritten zur Verfügung zu stellen.

3.5 Dem Kunden ist bei der Nutzung der Cloud Services Folgendes untersagt: (a) die Cloud Services (soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist) ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen; die Dokumentation darf jedoch zur internen Nutzung im erforderlichen Umfang kopiert werden; (b) eine Nutzung des Cloud Service in einer Weise, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere Übermittlung von Informationen und Daten, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen; sowie (c) den Betrieb oder die Sicherheit der Cloud Services zu gefährden oder zu umgehen.

3.6 KALTENBACH.SOLUTIONS kann den Zugang (insbes. Benutzernamen und Kennwörter) des Kunden zu den Cloud Services vorübergehend zur Schadensabwehr begrenzen oder aussetzen, wenn und soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sich die weitere vertragswidrige Nutzung der Cloud Services durch den Kunden, den Autorisierten Nutzer oder einen Dritten, der die Zugangsdaten des Kunden nutzt, unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden nachteilig auf die Cloud Services, auf andere Kunden von KALTENBACH.SOLUTIONS oder Rechte Dritter in einer Weise auswirken könnte, das unmittelbares Handeln zur Schadensabwehr erforderlich macht. KALTENBACH.SOLUTIONS benachrichtigt den Kunden unverzüglich über eine solche Begrenzung oder Aussetzung. Soweit die Umstände dies gestatten, wird der Kunde vorab schriftlich oder durch E-Mail informiert. KALTENBACH.SOLUTIONS schränkt die Begrenzung oder Aussetzung hinsichtlich Zeitraum und Umfang so ein, wie es nach den Umständen des Einzelfalls vertretbar ist.

3.7 Sofern autorisierte Nutzer auf bestimmte Cloud Services über durch KALTENBACH.SOLUTIONS bereitgestellte mobile Anwendungen (mobile Apps) zugreifen, die über Webseiten Dritter wie z.B. den Android oder den Apple App Store zur Verfügung gestellt werden, gilt: Die Nutzung der mobilen Anwendungen an sich unterliegt den Bedingungen, die beim Download / Zugriff auf die mobile Anwendung vereinbart werden, und nicht den zwischen dem Kunden und KALTENBACH.SOLUTIONS vertraglich vereinbarten Regelungen.

§4 Verantwortlichkeiten und Pflichten von KALTENBACH.SOLUTIONS

4.1 KALTENBACH.SOLUTIONS wird die Systemverfügbarkeit der Cloud Services nach aktuellem Stand der Technik aufrechterhalten. Planmäßige Unterbrechungen durch Einspielen von Updates und Upgrades sowie Wartungen wird KALTENBACH.SOLUTIONS dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitteilen.

4.2 KALTENBACH.SOLUTIONS ergreift und unterhält in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von KALTENBACH.SOLUTIONS im Rahmen der Cloud Services verarbeiteten personenbezogenen Daten, die in der dem Kunden zur Verfügung gestellten Vereinbarung über die Datenverarbeitung beschrieben sind.

4.3 KALTENBACH.SOLUTIONS darf Analysen erstellen, in denen technische Kundendaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung der Cloud Services durch den Kunden ergeben (im Folgenden: „Analysen“). In den Analysen werden die Daten anonymisiert und aggregiert. Soweit nicht anders vereinbart, werden personenbezogene Daten des Kunden nur zur Erbringung der Cloud Services genutzt. Analysen dürfen für die folgenden Zwecke genutzt werden:

(a) Produktverbesserung (insbesondere Produktmerkmale und –funktionen, Workflows und User Interfaces) und Entwicklung neuer Produkte und Services;

(b) Ressourcen- und Supportverbesserung;

(c) interne Bedarfsplanung

(d) Training und Entwicklung von Machine Learning Algorithmen;

(e) Verbesserungen der Produktperformance;

(f) Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität;

(g) Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungen

(h) Erstellung von Indices und anonymes Benchmarking.

§5 Kundendaten; Verantwortlichkeiten und Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist für den Inhalt der Kundendaten verantwortlich. Kundendaten sind: (1) Rohdaten, d.h. über Booster Boxen (IOT) generierte, d.h. ausgelesene Basis-Daten, insbesondere zur Produktivität der Maschine des Kunden; (2) Produktivdaten, d.h. Daten, die über Algorithmen durch die von KALTENBACH-SOLUTIONS generierte Software erzeugt werden und (3) kundeneigene Daten, d.h. vom Kunden in das System eingegebene oder dort hinterlegte Daten, wie insbesondere Wartungspläne und sonstige kundeneigene Dokumente.

5.2 Der Kunde gewährt KALTENBACH.SOLUTIONS und Subunternehmern von KALTENBACH.SOLUTIONS das nicht-ausschließliche Recht, Kundendaten ausschließlich und soweit erforderlich (i) zum Zweck der Erbringung der Cloud Services (einschließlich insbesondere der Erstellung von Backup-Kopien und der Durchführung von Penetrationstests) und des dazugehörigen Supports, sowie (ii) zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen nach Ziff. 3 durch den Kunden zu verwenden.

5.3 Der Kunde erhebt, aktualisiert und bearbeitet alle in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht.

5.4 Der Kunde unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung der Cloud Services durch die Autorisierten Nutzer. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von KALTENBACH.SOLUTIONS keine Penetration Tests in den Cloud Service durchführen oder autorisieren. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Eignung der Cloud Services für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Kundendaten und der Nutzung der Cloud Services einzuhalten.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung des Cloud Services durch KALTENBACH.SOLUTIONS im erforderlichen Umfang auf eigene Kosten mitzuwirken, indem er insbesondere Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf die Cloud Services zur Verfügung stellt, die Hardware ordnungsgemäß implementiert, in Betrieb setzt und funktionsfähig erhält sowie kundeneigene Software (insb. auch den zum Zugang zu den Cloud Services erforderlichen Browser) ordnungsgemäß installiert, betriebsbereit hält und regelmäßig updated. Die Erbringung der Mitwirkungsleistungen ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch KALTENBACH.SOLUTIONS. Der Kunde trägt sämtliche Nachteile und Mehrkosten aus der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten.

5.6 Während der Laufzeit der Cloud Services hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, auf die Kundendaten zuzugreifen. Soweit nicht in diesen Cloud Nutzungsbedingungen abweichend geregelt, behält der Kunde gegenüber KALTENBACH.SOLUTIONS sämtliche Rechte an seinen Kundendaten. Abruf und Export können technischen Beschränkungen und Voraussetzungen unterliegen. In diesem Fall werden sich KALTENBACH.SOLUTIONS und der Kunde auf eine angemessene Methode zur Ermöglichung des Zugriffs des Kunden auf die Kundendaten verständigen. Bei Vertragsbeendigung kann der Kunde bis zu max. 3 Monate nach Vertragsende verlangen, dass KALTENBACH.SOLUTIONS dem Kunden die Kundendaten in einem Standardformat (PDF oder CSV) zum Export bereitstellt. Nach Vertragsende ist KALTENBACH.SOLUTIONS berechtigt, die Kundendaten und Analysen ausschließlich für die in Ziff. 4.3. beschriebenen Zwecke weiter zu nutzen, es sei denn der Kunde widerspricht dieser Nutzung ausdrücklich bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. Die aufbewahrten Daten unterliegen den Regelungen über die Vertraulichkeit nach Ziff. 12.

§6 Verfügbarkeit von Alarmfunktionen

6.1 Über die Cloud Services werden Alarmfunktionen zur Verfügung gestellt, mit denen der Kunde bei kritischen Ereignissen (z.B. Stillstand einer Maschine, Störungen, Pflege- und Wartungsereignisse, Ausfall von Hardware, Ausfall von Gateway, etc.) durch eine systeminterne Meldung über die Plattform (Messenger), per E-Mail oder sms informiert wird. Die Alarmfunktionen sind nicht automatisch aktiv; müssen vom Kunden konfiguriert und aktiviert werden. Bei einem Alarm liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Alarmmeldung zu verfizieren und entsprechend zu handeln.

6.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige Verfügbarkeit von Alarmfunktionen über das Internet oder Mobilfunknetze nicht gewährleistet werden. Die ordnungsgemäße Zustellung von Nachrichten per E-Mail oder SMS kann durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt werden, die sich dem Einfluss von KALTENBACH.SOLUTIONS entziehen (z.B. Ausfall von Übertragungsleitungen, Ausfall von Web-Servern oder Spam-Filterregeln der empfangenden Server).

6.3 Daher stellt KALTENBACH.SOLUTIONS die Alarmfunktionen als Dienstleistung zur Verfügung, die der Kunde auf eigenes Risiko nutzen kann, ohne dass KALTENBACH.SOLUTIONS eine Haftung oder Gewährleistung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Alarmfunktionen übernehmen kann. Fehlalarme sind technisch nicht auszuschließen. Es obliegt dem Kunden, die Ursache des Alarms zu verifizieren und ggf. die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere haftet KALTENBACH.SOLUTIONS nicht für Schäden, die durch verzögertes oder unterlassenes Eingreifen des Kunden entstehen.

6.4 Die Alarmfunktionen dienen der Erkennung von Prozess- und Systemfehlern, d.h. z.B. Abweichungen vom Normalbetrieb der Maschine des Kunden. Die Cloud Services übernehmen weder die Steuerung der Maschine des Kunden noch die Behebung von Prozess- und Systemfehlern. Vielmehr muss der Kunde aktiv in den Prozess eingreifen und manuell Korrekturmaßnahmen einleiten.

6.5 Sofern die Berechnung der Performance durch die Software von KALTENBACH.SOLUTIONS ein für den Kunden nicht plausibles Ergebnis ergibt, wird der Kunde KALTENBACH.SOLUTIONS informieren und technische Informationen zur Verfügung stellen, die KALTENBACH.SOLUTIONS eine Überprüfung der Performanceberechnung ermöglichen.

§7 Änderungen an den Cloud Services; Datenmigration im Falle einer Kündigung

7.1 KALTENBACH.SOLUTIONS behält sich vor, aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit sowie aus Gründen des stabilen Betriebs der Cloud Services und der Integrität der Systeme von KALTENBACH.SOLUTIONS, jederzeit technische Softwareupdates durchzuführen.

7.2 Änderungen von bestehenden Funktionen oder die Bereitstellung von neuen Funktionen werden von KALTENBACH.SOLUTIONS zu sog. Software-Releases zusammengefasst. Grundsätzlich führt KALTENBACH.SOLUTIONS regelmäßige Software-Releases durch, wobei die Verfügbarkeit und der genaue Zeitpunkt des Release eine Woche im Voraus bekannt gegeben werden.

7.3 KALTENBACH.SOLUTIONS ist berechtigt, die Leistungsmerkmale der Cloud Services weiterzuentwickeln und anzupassen, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen oder die kontinuierliche Einhaltung geltenden zwingenden Rechts zu gewährleisten (im Folgenden: „Kontinuierliche Modifikation“). KALTENBACH.SOLUTIONS informiert den Kunden über die Kontinuierliche Modifikation in angemessener Frist (in der Regel zwei (2) Monate vor Inkrafttreten) per E-Mail. Sofern durch eine Kontinuierliche Modifikation berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten an den vertraglichen Vereinbarungen nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde den betroffenen Cloud Service schriftlich mit einer Frist von einem Monat bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft. KALTENBACH.SOLUTIONS weist hierauf in der Information hin.

§8 Gewährleistung; Rechte bei Mängeln

8.1 KALTENBACH.SOLUTIONS gewährleistet für die Dauer der Vertragslaufzeit, dass die Cloud Services die vereinbarten Spezifikationen erfüllen und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden am Sitz des Kunden keine Rechte Dritter verletzen.

8.2 KALTENBACH.SOLUTIONS behebt Mängel an den Cloud Services, indem KALTENBACH.SOLUTIONS nach seiner Wahl die Mängel beseitigt oder dem Kunden einen neuen fehlerfreien Cloud Service zur Verfügung stellt. Bei Rechtsmängeln wird KALTENBACH.SOLUTIONS nach seiner Wahl (i) dem Kunden das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Cloud Services verschaffen oder (ii) die Cloud-Services ersetzen oder so ändern, dass der Vorwurf der Rechtsverletzung nicht mehr besteht, wodurch die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, KALTENBACH.SOLUTIONS über jeden Mangel unverzüglich mit einer detaillierten Beschreibung des Grundes in Textform (per E-Mail oder Telefax) zu informieren.

8.4 Bei nicht vertragsgemäßer Leistung und bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist KALTENBACH.SOLUTIONS berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zwei Nacherfüllungsversuche zu unternehmen. Schlagen beide Versuche fehl, stehen die Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur verlangen kann, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler handelt, die die Nutzung der Cloud Services verhindern oder wesentlich einschränken.

8.5 KALTENBACH.SOLUTIONS haftet nicht für Mängel und übernimmt keine Verpflichtung zum Support im Falle von Mängeln oder Fehlern, die ohne Verschulden von KALTENBACH.SOLUTIONS auftreten, insbesondere:

(a) aufgrund von unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Cloud Services;

(b) aufgrund von Software Dritter, die auf den IT-Systemen des Kunden läuft

(c) aufgrund einer unsachgemäßen oder unbefugten Nutzung der Cloud Services oder aufgrund einer nicht durch die Benutzerdokumentation vorgesehenen Nutzung;

(d) aufgrund der Nutzung der Cloud Services in anderen als den in der Benutzerdokumentation angegebenen Hardware- und Software-Umgebung

Support-Leistungen, die von KALTENBACH.SOLUTIONS in den oben genannten Fällen erbracht werden, werden als separater Auftrag behandelt und dem Kunden zu den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen in Rechnung gestellt.

8.6 Gewährleistungsrechte, die sich aus Qualitätsmängeln ergeben, verjähren ein Jahr nach Bereitstellung der Cloud-Services.

§9 Haftung; Haftungsbeschränkung

9.1 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet KALTENBACH.SOLUTIONS Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:

9.2 KALTENBACH.SOLUTIONS haftet bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die KALTENBACH.SOLUTIONS eine Garantie übernommen hat, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte.

9.3 In allen anderen Fällen haftet KALTENBACH.SOLUTIONS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bis zu den in Ziff. 9.4 genannten Haftungsgrenzen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.4 KALTENBACH.SOLUTIONS haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage, einschließlich entgangenen Gewinns oder des Verlusts von Goodwill, die auf eine Fehlfunktion der Cloud Services zurückzuführen sind.

9.5 Der Einwand des Mitverschuldens (z. B. Verletzung der Pflichten des Kunden nach Ziff. 5) bleibt unberührt. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziff. 9.3, 9.4 und 9.5 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.6 Für alle Ansprüche gegen KALTENBACH.SOLUTIONS auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieser Ziff. 9.6 gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichende Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (Ziff. 8) bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.

§10 Rechte Dritter

10.1 Wenn ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche aus Schutzrechten behauptet, die der Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte des Kunden an den Cloud Services entgegenstehen, so hat der Kunde KALTENBACH.SOLUTIONS unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten.

10.2 Stellt der Kunde die Nutzung des Cloud Service aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

10.3 Der Kunde wird eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Dritten nur im Einvernehmen mit KALTENBACH.SOLUTIONS führen oder KALTENBACH.SOLUTIONS zur Führung der Auseinandersetzung ermächtigen. Dies gilt entsprechend, soweit ein Dritter Ansprüche gegenüber KALTENBACH.SOLUTIONS behauptet, die auf Handlungen des Kunden, der Autorisierten Nutzer oder Drittanbieterzugriffe zurückzuführen sind.

§11 IP Rechte

11.1 Der Kunde darf die Cloud Services nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Kunden hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Kunden der KALTENBACH.SOLUTIONS oder Lizenzgebern von KALTENBACH.SOLUTIONS zu, auch soweit diese durch Vorgaben des Kunden entstanden sind.

11.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu KALTENBACH.SOLUTIONS dem Kunden alle Rechte an und in Bezug auf die Kundendaten zu. KALTENBACH.SOLUTIONS darf vom Kunden etwa zur Verfügung gestellte Marken nur zum Zweck der Erbringung der Cloud Services verwenden.

§12 Vertraulichkeit

12.1 KALTENBACH.SOLUTIONS und der Kunde verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so wie sie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten unterliegen. Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind.

12.2 Der vorstehende Abschnitt 12.1. gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die (a) vom Empfänger ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, (b) ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich zugänglich geworden sind oder rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, (c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkungen bekannt waren oder (d) nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Regelungen freigestellt sind.

12.3 KALTENBACH.SOLUTIONS und der Kunde dürfen den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten nicht verwenden. KALTENBACH.SOLUTIONS ist jedoch befugt, den Namen des Kunden in Referenzkundenlisten oder im Rahmen der Marketingaktivitäten von KALTENBACH.SOLUTIONS (einschließlich Referenzen und Success Stories, in der Presse wiedergegebenen Kundenmeinungen,) zu verwenden.

§13 Schlussbestimmungen

13.1 Diese Cloud Nutzungsbedingungen können in Bezug auf die Bereitstellung und Unterstützung der Cloud Services in geändert werden, vorausgesetzt, dass die Änderung keine Auswirkungen auf den Vertragsinhalt hat, der für die Gleichwertigkeit der Cloud Services und deren Vergütung zwischen den Parteien wesentlich ist, und vorausgesetzt, dass eine solche Änderung für den Kunden zumutbar ist. KALTENBACH.SOLUTIONS wird den Kunden über die Änderung der Cloud Nutzungsbedingungen in Textform (per E-Mail oder Fax) informieren. Widerspricht der Kunde in diesem Fall nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich schriftlich, gilt die Änderung als erfolgt und ab diesem Zeitpunkt ist die geänderte Fassung der Cloud Nutzungsbedingungen für die bestehenden Verträge zwischen KALTENBACH.SOLUTIONS und dem Kunden verbindlich. KALTENBACH.SOLUTIONS wird in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hinweisen.

Stand Januar 2024